Durch den Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V. wurde am Samstag, den 07.04.2018 die jährliche Arbeitsberatung der Vereinsvorsitzenden sowie der Vorstandsmitglieder im Haus Harmonie der EJF-Heimbetriebs GmbH durchgeführt.
Als Referent konnte der Rechtsanwalt Bernd Woite gewonnen werden.
Das Thema dieser Arbeitsberatung waren Probleme und Fragen zum Pacht- und Vereinsrecht, zu dem man im Voraus bereits konkrete Fragen und Probleme schriftlich beim Kreisverband einreichen konnte und die dann die Grundlage für die Ausführungen des Referenten bilden sollten.
Da dieses Thema vielen am „Herzen“ lag, sah man an der Beteiligung. Der vorgesehene Raum „platzte“ fast aus den Nähten.
Sehr anschaulich referierte Herr Rechtsanwalt Woite zu den Fragen des Pacht- und Vereinsrecht, wie z.B.
- was ist ein Pachtverhältnis
- was bedeutet Mitgliedschaft im Verein
- wann kann ich Mitglied werden
- gesetzliche Regelungen zur Vereinsarbeit und deren Beachtung (wie Kleingartengesetz oder Gleichbehandlungsgesetz)
- wann und warum kann eine Mitgliedschaft gekündigt werden
- wie regelt sich die Strom- bzw. Wasserversorgung im Verein
- warum exakte Buchführung und Abrechnung
- Zusammenhang zwischen Kündigung des Pachtverhältnisses und der Vereinsmitgliedschaft
- warum braucht ein Verein eine Satzung und was sollte sie enthalten
- Haftung des Vorstandes
Der Referent konnte das große Themenfeld nur anreißen, denn immer wieder gab es seitens der Anwesenden spezifische Fragen, deren Beantwortung auch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nahm. Es zeigt jedoch, dass unsere Vorstandsvorsitzenden bzw. auch Vorstandsmitglieder an einer rechtlichen Beratung zu den Fragen Vereins- und Pachtrecht sehr interessiert sind, weil sie als „Ehrenamtliche“ oft mit den Problemen allein gelassen fühlen.
Auch im Zeitalter moderner Technik ersetzt dieses nicht das persönliche Gespräch zu Fragen, wie man sich als Vorstand zu Fragen der Nichtachtung von Gesetzlichkeiten durch Pächter verhalten soll, zumal der Rechtsweg oft sehr kostspielig ist und die Vereine nicht über genügend Gelder dafür verfügen. Auch nachlesbare Urteile zu Problemen des Vereins- und Pachtrechtes fallen sehr vage und unterschiedlich aus, so dass der Eindruck entsteht, dass man als Vorstand zwar die Regelungen des Kleingartengesetzes durchsetzen soll, jedoch wie....... das sagt niemand.
Auf jeden Fall wird der Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde bemüht sein, eine solche Veranstaltung zu wiederholen.